Für Anwälte

Spezialisierungsentscheid

Der Entscheid, die Weiterbildung zum FA zu absolvieren, ist auch ein Entscheid über die künftige berufliche Tätigkeit. Er muss wohlüberlegt sein. Dabei stellen sich folgende Fragen, natürlich nebst Bereitschaft für Zeitaufwand und Kosten des Weiterbildung:

  • Bin ich für das Rechtsgebiet geeignet?
  • Bringt dieses Rechtsgebiet Klienten, mit denen ich zusammenarbeiten kann und will?
  • Bin ich eher der Typ „Paragraphenreiter“ oder eher der Stratege bzw. Kommunikator, der sich nicht auf ein Thema beschränken will?
  • Kriege ich genügend Mandate des betreffenden Rechtsgebietes?
  • Laufe ich Gefahr, dass mir die Zertifizierung widerrufen wird?
  • Ist mein jetztiger Kanzleistandort und meine jetzige Kostenstruktur für das geplante FA-Angebot geeignet?
  • Wirft das Rechtsgebiet einen zyklischen Arbeitsbedarf ab (Baurecht, Insolvenzrecht etc. im Gegensatz zu Rechtsgebieten mit regelmässigen Arbeitsanfall wie Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht etc.)?
  • Bringt das Rechtsgebiet lukrative Mandate oder nicht (z.B. M&A vs. Verkehrsrecht)?
  • Will man auf lukrativen Mandaten tätig sein oder ist man eher sozial eingestellt und will Menschen bei ihrer Problembewältigung helfen?
  • Die Anwendung der FA-Bezeichnung schränkt den Aktionsspielraum ein: Man wird nur als FA für …. wahrgenommen und das Publikum weiss nichts von weiteren Arbeitsfeldern.
  • Generiert der regionale Anwaltsmarkt indem ich tätig sein will genügend Mandate für das anvisierte FA-Fachgebiet?
  • Wieviele Fachanwälte sind bereits am Platz tätig? Benötigt es noch einen weiteren Fachanwalt?

Weiterbildung zum Fachanwalt

„… Zugelassen zur Weiterbildung zum Fachanwalt wird nur, wer als Rechtsanwalt eine mindestens fünfjährige Erfahrung im betreffenden Rechtsgebiet mit einer entsprechenden Anzahl von betreuten Fällen nachweisen kann. Die einjährige Weiterbildung, welche in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten erfolgt, umfasst eine Kursdauer von insgesamt 120 Stunden plus rund 180 Stunden Vorbereitung. Am Schluss des Kurses ist eine drei- bis fünfstündige schriftliche Prüfung zu absolvieren. Ausserdem sind in einem Fachgespräch mit Mitgliedern der entsprechenden Fachkommission des SAV die besonderen Kenntnisse unter Beweis zu stellen.“

(Quelle: Neue Zürcher Zeitung, Spezialisierungen unter den Rechtsanwälten, Erste Zertifizierung von Fachanwälten, 29. August 2007)

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