Beraterwahl

Persönliche Anforderungen:

Für die Auswahl des Anwalts gilt daher folgende Formel:
Persönliche Eignung als Anwalt
+  jur. Studium
+  Rechtsanwaltspraktikum
+  bestandene Rechtsanwaltsprüfung
+  Eintrag im Anwaltsregister

=  Rechtsanwalt

+  besondere theoretische Kenntnisse
+  besondere praktische Erfahrungen
+  regelmässige Fortbildung im bestimmten Rechtsgebiet

=  Fachanwalt (FA)

+  Loyalität zum Klienten
+  Engagement (Berufsausübung aus Berufung)
+  Strategisches Denkvermögen
+  Taktisches Verhalten (Anwalt nicht als Postbote zwischen den Parteien)
+  Bereitschaft sich auch mit Details und Banalitäten auseinanderzusetzen
+  vergleichsgewandter Kommunikator vor viel schreibendem Wissenschafter
+  Erfahrung als Anwalt
+  ev. Erfahrung als Nichtanwalt im Rechtsgebiet/Lebenssachverhalt
(Kenntnis von der Pike auf)
+  besondere Erfahrung im betreffenden Rechtsgebiet/Lebenssachverhalt
(kennt Exponenten / weiss von was er spricht / spricht die gleiche Fachsprache /
weiss was machbar ist und was nicht / geniesst daher beim Gegenüber Respekt etc.)

=  Eignung als zu mandatierender Berater

+  angemessener Honoraransatz
+  transparente (und nach Möglichkeit kurzfristige) Rechnungslegung

=  Eignung als adäquater Berater

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