Persönliche Anforderungen:
Für die Auswahl des Anwalts gilt daher folgende Formel:
Persönliche Eignung als Anwalt
+ jur. Studium
+ Rechtsanwaltspraktikum
+ bestandene Rechtsanwaltsprüfung
+ Eintrag im Anwaltsregister
= Rechtsanwalt
+ besondere theoretische Kenntnisse
+ besondere praktische Erfahrungen
+ regelmässige Fortbildung im bestimmten Rechtsgebiet
= Fachanwalt (FA)
+ Loyalität zum Klienten
+ Engagement (Berufsausübung aus Berufung)
+ Strategisches Denkvermögen
+ Taktisches Verhalten (Anwalt nicht als Postbote zwischen den Parteien)
+ Bereitschaft sich auch mit Details und Banalitäten auseinanderzusetzen
+ vergleichsgewandter Kommunikator vor viel schreibendem Wissenschafter
+ Erfahrung als Anwalt
+ ev. Erfahrung als Nichtanwalt im Rechtsgebiet/Lebenssachverhalt
(Kenntnis von der Pike auf)
+ besondere Erfahrung im betreffenden Rechtsgebiet/Lebenssachverhalt
(kennt Exponenten / weiss von was er spricht / spricht die gleiche Fachsprache /
weiss was machbar ist und was nicht / geniesst daher beim Gegenüber Respekt etc.)
= Eignung als zu mandatierender Berater
+ angemessener Honoraransatz
+ transparente (und nach Möglichkeit kurzfristige) Rechnungslegung
= Eignung als adäquater Berater